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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbraucherinformation gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbelegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung Ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Unsere E-Mail lautet: info@motorpapst.de

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden über eBay, im Onlineshop der Firma Motorpapst, Sandplatz 7-8, 99768 Niedersachswerfen / OT Harztor sowie für telefonische, schriftliche oder sonstige Bestellungen. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen der Firma Motorpapst und dem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Motorpapst und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma Motorpapst nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

1.1 Der Vertrag kommt zwischen der Firma Motorpapst, Sandplatz 7-8, 99768 Niedersachswerfen / OT Harztor,
vertreten durch ihre Geschäftsführer und dem Kunden zustande.

1.2 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden für alle Verträge zwischen der Firma Motorpapst und dem Kunden Anwendung, sofern sie nicht durch individualvertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise abbedungen werden. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, bedarf eine von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingung der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Motorpapst.

1.3 Verbraucher im Rahmen der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.

1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop

2.1 Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt dar.

2.2 Nach Eingang einer unverbindlichen Anfrage schickt die Firma Motorpapst dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Anfrage bei der Firma Motorpapst bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Eingangsbestätigung). Nach Prüfung der unverbindlichen Anfrage durch die Firma Motorpapst übersendet diese ein Angebot zum

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Stand 02.01.2023

2.3 Vertragsabschluss. Der Vertrag über die angefragten Waren kommt mit Rücksendung des unterschriebenen Angebots der Firma Motorpapst zustande.

§ 3 Vertragsschluss bei sonstigen Bestellungen

3.1 Bei Bestellungen über eBay gelten die Bestimmungen zum Zustandekommen eines Vertrages von eBay in ihrer jeweils gültigen Fassung.

3.2 Bei allen sonstigen Bestellmöglichkeiten stellt die Präsentation der Ware auf der Website, auf eBay oder in den Lagern der Firma Motorpapst kein rechtsverbindliches Angebot dar.

3.3 Bei Bestellungen mittels Telefon, Telefax oder E-Mail stellt die Bestellung durch den Kunden, sofern nicht anderweitig gekennzeichnet, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellten Waren dar.

3.4 Die Entgegennahme der Bestellung durch nicht vertretungsberechtigte Mitarbeiter der Firma Motorpapst, die lediglich Empfangsboten sind und keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für die Firma Motorpapst abgeben können, stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden dar.

3.5 Nach Eingang der Bestellung schickt die Firma Motorpapst dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung und ihre Einzelheiten bestätigt (Bestellbestätigung). Der zustande gekommene Vertrag über die bestellten Waren wird von der Firma Motorpapst separat bestätigt (Vertragsbestätigung).

§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

4.1 Alle auf unseren Verkaufsplattformen angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer.
Gebrauchte Motoren werden differenzbesteuert nach § 25a UStG verkauft.
Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versandkosten.

4.2 Auskunft über die Höhe der in der Regel entstehenden Versandkosten erhalten die Kunden auf Anfrage bei der Firma Motorpapst.
Für Selbstabholer entstehen keine Bereitstellungskosten.

4.3 Der Kunde hat bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, zu beachten, dass die Firma Motorpapst keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern des Landes hat.
In diesem Fall soll sich der Kunde über die für ihn anfallenden Kosten einer Bestellung informieren, welche erst bei Einfuhr der Ware in sein Land erhoben werden. Diese Gebühren werden nicht von der Firma Motorpapst erhoben und sind nicht bereits in den Versandkosten enthalten.
Die Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

4.4 Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: Rechnung, per Vorkasse, PayPal oder bar vor Ort. Bei einer Zahlung über PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden PayPal-Nutzungsbedingungen. Für eine Vertragsabwicklung über eBay gelten die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen des gewählten Zahlungsdienstleisters.

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§ 5 Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel durch Speditionslieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift (Versandlieferung) oder bei Vereinbarung der Abholung durch den Kunden am Geschäftssitz der Firma Motorpapst (Selbstabholung).

5.2 Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung per E-Mail, dass die bestellte Ware zur Abholung bereit liegt. Wird die Ware, sofern nicht anderweitig vereinbart, nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereit liegt, abgeholt, ist die Firma Motorpapst berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Abholung der Ware zu setzen. Holt der Kunde die Ware innerhalb dieser Frist nicht ab, ist die Firma Motorpapst berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die Firma Motorpapst von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird dies dem Kunden mitgeteilt und bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.

5.3 Sofern die Firma Motorpapst die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware nach Versand der Vertragsbestätigung veranlasst.

5.4 Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei der Firma Motorpapst.

5.5 Falls die Firma Motorpapst ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist sie dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

5.6 Wenn die Firma Motorpapst an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die Firma Motorpapst betreffen, gehindert wird und die Firma Motorpapst diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Feuerschäden, Epidemien, Pandemien oder behördliche Anordnungen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Die Firma Motorpapst wird den Kunden vom Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Transportschäden

6.1 Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift vereinbart wurde, beauftragt die Firma Motorpapst hierfür ein Transportunternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahrtragung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Damit die Firma Motorpapst eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung vom Kunden bei dem Frachtführer angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen der Firma Motorpapst unverzüglich nach deren Bekanntwerden mitgeteilt werden.

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6.3 Ist ein Transportschaden vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt oder aufgerissen ist, hat der Kunde das Paket im Beisein des Frachtführers zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist.

6.4 Damit die Firma Motorpapst ihre Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren kann, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung auszupacken. Stellt der Kunde beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, hat der Kunde die Ware – soweit noch möglich – in der Originalverpackung zu belassen und diese nicht zu benutzen. In diesem Fall hat der Kunde die Firma Motorpapst unverzüglich zu informieren, damit diese sich um die Abwicklung kümmern kann.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Motorpapst.

7.2 Für Unternehmer gilt ergänzend: Die Firma Motorpapst behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde im Voraus – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an die dies annehmende Firma Motorpapst ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, die Firma Motorpapst darf die Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 8 Garantie

8.1 Die Firma Motorpapst übernimmt für von ihr eingebaute und gelieferte Neuteile unter nachfolgenden Voraussetzungen nach schriftlicher Vereinbarung für ein Jahr eine Garantie.

8.1.1 Zu diesen Neuteilen gehören ausschließlich: Kurbelwelle, Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und Führungen.

8.1.2 Bei einem Schaden an der Zylinderkopfdichtung gewährt die Firma Motorpapst eine Garantie nur, sofern es sich nicht um einen Überhitzungsschaden handelt.

8.2 Verliert ein in Ziffer 8.1.1 näher bezeichnetes Neuteil innerhalb der vereinbarten Garantiedauer seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung des Neuteils durch die Firma Motorpapst nach den technischen Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit anfallenden Kosten. Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung obliegt der Firma Motorpapst. Ein Garantiefall ist der Firma Motorpapst unverzüglich in Textform mitzuteilen.

8.2.1 Die Firma Motorpapst übernimmt im Garantiefall auch die Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang.

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8.2.2 Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der nicht von der Garantie gedeckt ist, behält sich die Firma Motorpapst das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.3 Die Garantie erlischt, wenn während der Garantiezeit die Anleitung und Hinweise zum Einbau (Anlage I) missachtet werden. Die Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und Eintragungen ins Servicehandbuch nachzuweisen.

8.4 Die Garantie gilt nicht für kundeneigene Bauteile und erlischt bei solchen Schäden, die durch defekte, kundeneigene Bauteile oder Öl- oder Kühlmittelmangel entstanden sind.

8.5 Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz sowie jeglichem Tuning an dem Fahrzeug, das Einfluss auf die Funktion des Motors hat.

8.6 Ferner besteht keine Garantie für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an die Firma Motorpapst entstanden sind.

8.7 Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Garantiefalls.

8.8 Nachfolgende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Dem Kunden stehen – vorbehaltlich der Regelungen für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB – die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Näheres regelt § 11 dieser AGB.

9.2 Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Motors beruhen, sind vertragsgemäß und keine Mängel im Rechtssinn. Angaben zu Kilometerlaufleistung, Mängel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen sich auf Angaben des Vorbesitzers.

9.3 Gewährleistungsansprüche hat der Kunde unverzüglich bei der Firma Motorpapst geltend zu machen.

9.4 Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der Firma Motorpapst nicht besteht, und hat der Kunde bei der Anzeige Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels, so hat der Kunde der Firma Motorpapst den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die Firma Motorpapst insbesondere berechtigt, die bei ihr entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen. Für Unternehmer gilt diese Regelung auch, wenn ihm ein Verschulden nicht angelastet werden kann. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel besteht.

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§ 10 Gewährleistungsausschluss und Verkürzung der Verjährungsfrist

10.1 Werden Teile am gekauften Artikel verändert oder ausgetauscht, wird für Mängel, die im Zusammenhang mit der Veränderung oder dem Austausch stehen, keine Gewährleistung übernommen. Wird der Motor geöffnet, ohne eine Genehmigung der Firma Motorpapst in Textform einzuholen, ist jegliche Gewährleistung erloschen.

10.2 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der „Anleitung und Hinweise zum Einbau“ (Anlage I) sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte entstanden sind.

10.3 Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung innerhalb eines Jahres nach dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn. Gewährleistungsansprüche für neu hergestellte Waren verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Firma Motorpapst oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

§ 11

Gewährleistungsausschluss für Unternehmer

11.1 Die Gewährleistung wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und der Firma Motorpapst eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann.

11.2 Offensichtliche Mängel müssen gegenüber der Firma Motorpapst unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware in Textform angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden in Textform anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Firma Motorpapst den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 12

Haftung

12.1 Der Höhe nach ist die Haftung auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.

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12.2 Der Einbau, der von der Firma Motorpapst vertriebenen Waren, muss fachgerecht durch eine Fachwerkstatt erfolgen.

12.3 Im Übrigen haftet die Firma Motorpapst bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch die Firma Motorpapst nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet die Firma Motorpapst – gleich aus welchem Rechtsgrund – lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma Motorpapst nur

12.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

12.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

12.4 Die in diesem Paragrafen genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma Motorpapst.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Vertragssprache ist Deutsch.

13.2 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Motorpapst. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Dieser Gerichtsstand gilt jedoch nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.

13.4 Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Firma Motorpapst ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien rechtlich und wirtschaftlich gewollt haben.

Anlage I: Anleitung und Hinweise zum Einbau

Der Einbau darf nur in einer offiziellen Meister-Fachwerkstatt vorgenommen werden.
Bevor der Motor verbaut wird, gleichen Sie bitte folgende Merkmale mit Ihrem alten Motor ab:

- Die Bauform der Ölwanne und des Alu-Ölwannenoberteils kontrollieren
- Pilotlager kontrollieren
- Sensorbohrung riemenradseitig im Ölwannenmodul
- Hersteller spezifisches Motorenöl verwenden unter Beachtung der Herstellerfreigaben

1. Verbauen Sie den Motor langsam und gewissenhaft. Entfernen sie ggf. provisorische Verschlüsse. Erneuern Sie sämtliche Dichtungen von Anbauteilen aus dem Kühlmittelkreislauf, Abgaskrümmer-/Ansaugbrückenbereich und Wellendichtringe von der Kurbelwelle getriebe- und stirnseitig. Sofern verbaut, sind auch Zahnriemen zu erneuern. (Bei Motoren ohne Anbauteile (Rumpfmotor) vor dem Einbau die Steuerzeiten prüfen und gegebenenfalls einstellen)

2. Verwenden Sie einen neuen Ölfilter und waschen Sie das Filtergehäuse gründlich aus. Verwenden Sie auf jeden Fall einen neuen Ölkühler, da dieser schädigende Rückstände enthalten könnte.

3. Füllen Sie das Motoröl bis zur Maximal-Markierung des Ölpeilstabs auf. Beachten Sie diesbezüglich die Herstellerangaben.

4. Drehen Sie den Motor mit Hilfe einer Ratsche einige Male in Laufrichtung (üblicherweise im Uhrzeigersinn). Vor dem ersten Start muss der Öldruck überprüft werden. Der Motor darf vorerst nur im Standgas betrieben werden.

5. Starten Sie den Motor und lassen Sie ihn für circa 30 Sekunden laufen. Danach schalten Sie ihn ab und kontrollieren Sie den Ölstand. Gegebenenfalls muss Öl nachgefüllt werden.

6. Kontrollieren Sie, ob die Öldruckkontrolleuchte erlischt.

7. Nach einer Laufzeit von etwa 30 Minuten im Standgas muss nun eine Motorspülung erfolgen. Dazu wie folgt vorgehen:

a. Öl ablassen, sammeln und begutachten.

b. Ölfilter demontieren und auf Unreinheiten überprüfen.

c. Ölfilter wechseln und neues Öl auffüllen.

d. Konnten grobe Verschmutzungen entdeckt werden, muss die Motorspülung nach weiteren 30 Minuten wiederholt werden.

8. Nach etwa 500 Kilometern und 1.000 Kilometern müssen jeweils weitere Ölwechsel durchgeführt werden. Danach alle 10.000 Kilometer.

9. Der Motor sollte 1.000 Kilometer eingefahren werden. Das bedeutet ein maximaler Betrieb im Halbgas zwischen 2.000 – 3.500 Umdrehungen pro Minute.

Geltungsbereich

1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere kauf- und werkvertragliche
Lieferungen und Leistungen für Motoren, Baugruppen oder Einzelteile, einschließlich Reparatur-,
Montage- und Serviceleistungen sowie Beratung- und sonstige Nebenleistungen
(nachstehend „Lieferungen“ und/oder „Leistungen“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage
der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „Vertragsbedingungen“).
Von diesen Vertragsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende
oder diese Vertragsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen
des Auftraggebers gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche
Bedingungen erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht
widersprechen oder Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.

1.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind gemäß § 13 BGB natürliche
Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
„Unternehmer“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.

1.3 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle unsere im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung zu erbringenden zukünftigen Lieferungen und
Leistungen.

Angebote und Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Form, Widerrufsrecht beim
Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine
Beauftragung des Auftraggebers und unsere Annahmeerklärung zustande.

2.2 Wünscht der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag, so wird dieser von uns schriftlich
erstellt. Darin werden die jeweiligen Lieferungen (Teile, Ersatzteile und sonstige Liefergegenstände
(nachstehend insgesamt „Waren“)) und Leistungen (Arbeiten) im Einzelnen aufgelistet
und mit dem jeweiligen Preis versehen.

2.3 An einen als verbindlich vereinbarten Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von 21 Tagen nach seiner Abgabe gebunden.

2.4 Wir sind berechtigt, die Kosten für einen auf Wunsch des Auftraggebers erstellten Kostenvoranschlag
(Arbeitsstunden, Fahrtkosten, etc.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen,
und zwar auch dann, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der im
Kostenvoranschlag vorgesehenen Lieferungen und Leistungen kommt. Preise im Kostenvoranschlag
werden jeweils netto angegeben, im Verkehr mit Verbrauchern zzgl. gesondert
ausgewiesener Mehrwertsteuer.

2.5 Stellt sich bei Erbringung der Lieferungen und Leistungen heraus, dass vertraglich nicht
vereinbarte zusätzliche Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich
sind, werden wir uns unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen.
In diesem Fall sind wir vor Durchführung der weiteren Lieferungen und Leistungen berechtigt,
eine angemessene Anpassung der Kosten im Vertrag zu verlangen.

2.6 Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gelten Überschreitungen des im Kostenvoranschlag
angegebenen Betrages von bis zu 15 % als statthaft und unwesentlich.

Vor weitergehenden Überschreitungen holen wir unverzüglich vor Durchführung weiterer Lieferungen
und Leistungen die Zustimmung des Auftraggebers ein.

2.7 Soweit in diesen Vertragsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist
Textform im Sinne von § 126 b BGB (z.B. Telefax oder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform
ausreichend.

2.8 Nur für Verbraucher: Belehrung über das Widerrufsrecht; gilt nur bei einem Fernabsatzvertrag
gemäß § 312 c BGB (Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln, z. B. per Fax, E-Mail, Telefon, Brief etc.).

Kein Widerrufsrecht :

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle

Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder

zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit
untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt bei einem Werkvertrag oder Dienstvertrag
im Fernabsatz:

Widerrufsrecht :

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Fa. Motorpapst
Sandplatz 7-8 
99768 Harztor 
info@motorpapst.de
Telefax +49(0)36331 499921 

mittels einer eindeutigen Erklärung ( z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster - Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen :

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsformular - Muster :
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.

An:
Fa. Motorpapst
Sandplatz 7-8

99768 Harztor
info@motorpapst.de
Telefax +49(0)36331 499921

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt bei einem Kaufvertrag im Fernabsatz:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen
haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Fa. Motorpapst
Sandplatz 7-8
99768 Harztor
info@motorpapst.de,
Telefax +49(0)36331 499921

mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Inhalt / Umfang und Durchführung von Lieferungen & Leistungen / Termine :

3.1 Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf den vertraglich ausdrücklich vereinbarten
Umfang beschränkt.

3.2 Bei der Übernahme von Reparatur-, Montage- und sonstigen Leistungen zur Instandsetzung
von Motoren, Baugruppen- oder Einzelteilen ist kein neuwertiges oder voll funktionsfähiges
Fahrzeug geschuldet. Soweit wir ein Tuning oder eine Bearbeitung von Oldtimern übernehmen,
beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die ordnungsgemäße Ausführung dieser
Arbeiten. Ein darüber hinausgehender werkvertraglicher Erfolg ist nur dann geschuldet,
wenn dies schriftlich zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart ist.

3.3 Von uns erstellte Zeichnungen, Grafiken, etc. sind unverbindlich und dienen nur der Darstellung.

3.4 Abweichungen gegenüber der vereinbarten Ausführung sind uns gestattet, soweit diese dem
Auftraggeber zumutbar sind.

3.5 Für den bisherigen Zustand des Reparaturgegenstandes übernehmen wir keine Verantwortung.
Wir unterstellen, dass dieser in einem altersgerechten und für die zu erbringende Leistung
üblichen Zustand ist. Insbesondere muss der Reparaturgegenstand frei von geschweißten
oder nicht geschweißten Brüchen und Rissen sein. Gleiches gilt für Gegenstände, die uns
vom Auftraggeber im Wege des Tauschs überlassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein,
hat der Auftraggeber uns umgehend schriftlich hierüber zu informieren; zudem sind wir in
diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bis zur Kündigung
erbrachten Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen.

3.6 Der Auftraggeber hat den Leistungs- oder Tauschgegenstand auf eigene Kosten und eigene
Gefahr an unseren Betrieb zu liefern. Im Rahmen des üblichen und Notwendigen hat der
Auftraggeber mitzuwirken und uns alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen,
Unterlagen (einschl. Zeichnungen, Muster, etc.) und sonstige Hilfsmaterialien
(bspw. Schlüssel) zur Verfügung zu stellen. Wir haften nicht für Mängel, die aus fehlerhaften
Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmaterialien resultieren, soweit diese für
uns nicht rechtzeitig erkennbar waren.

3.7 Der Auftraggeber ermächtigt uns, zwecks Erbringung der Leistung Probe- sowie Übungsfahrten
mit dem überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

3.8 Wir sind berechtigt, uns zur Erbringung der Leistung dritter Personen zu bedienen (Einsatz von Fremddienstleistern).

3.9 Für die Durchführung der Lieferungen und Leistungen vereinbaren wir mit dem Auftraggeber
einen Liefer- bzw. Fertigstellungstermin. Der vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungstermin
ist „soweit nicht Abweichendes vereinbart“ ist unverbindlich und gilt mit Meldung
der Liefer- bzw. Abholbereitschaft als eingehalten.

3.10 Die Einhaltung eines Liefer- bzw. Fertigstellungstermins setzt die Klärung sämtlicher
technischer Fragen, die rechtzeitige Überlassung aller vom Auftraggeber zu übermittelnden
Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmaterialien sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Verzögert sich die Auslieferung oder Leistungserbringung aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen, verschieben sich die Liefer- oder Fertigstellungstermine entsprechend. Wird sind
berechtigt, den Vertrag nach fruchtloser Nachfristsetzung zu kündigen.

3.11 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Unsere Liefer- und Leistungspflichten stehen unter dem
Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
Für Verbraucher gilt zusätzlich: Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn wir zur Deckung der Lieferung des Auftraggebers ein kongruentes Deckungsgeschäft
mit einem Vorlieferanten abgeschlossen haben und von diesem im Stich gelassen werden,
soweit wir das daraus resultierende Leistungshindernis nicht zu vertreten haben.

3.12 Ändern oder erweitern wir im Einvernehmen mit dem Auftraggeber den ursprünglich
vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang und verzögert sich die Auslieferung oder Fertigstellung
dadurch, verschiebt sich der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin entsprechend.

3.13 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung durch die höhere Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden, nicht abwendbaren
Ereignisse jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer gleich, insbesondere Naturereignisse,
hoheitliche Maßnahmen, Streiks, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch,
Rohstoffmangel), auch in solchen von Vorlieferanten oder Fremddienstleistern,
sowie Behinderung der Verkehrswege, die die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen. Wir informieren den Auftraggeber so bald wie
möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.

3.14 Im Fall des schuldhaften Verzugs ist unsere Haftung für Verzugsschäden aus oder im
Zusammenhang mit der jeweiligen Lieferung oder Leistung insgesamt begrenzt auf 0,5 %
des Netto-Auftragswertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung pro volle
Woche der Verzögerung, insgesamt jedoch maximal 5 % des entsprechenden Netto-
Auftragswertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung. Weitergehende Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen.

3.15 Stellt sich während der Leistungserbringung, aber bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar,heraus, dass die Reparatur wegen von uns nicht zu vertretenden Mängeln des Reparaturgegenstandes unmöglich ist, so sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die bis zu dieser Feststellung erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Stellt sich während der Leistungserbringung, aber bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar, heraus, dass die weitere Durchführung der Leistungen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unwirtschaftlich ist, werden wird den Auftraggeber unverzüglich hiervon verständigen. Entscheidet sich der Auftraggeber dazu, die Leistungen nicht weiter durchführen zu lassen, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkten erbrachten Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen einschließlich des entsprechenden Gewinnanteils.

Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich ab unserem Betrieb, exklusive Verpackungs-, Fracht-, Versand sowie Entsorgungskosten.

4.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Auftraggeber zur Abholung verpflichtet.
Wird Versendung durch uns vereinbart, bestimmen wir, soweit nicht Abweichendes
vereinbart ist, Versandweg, -mittel sowie Spediteur und Frachtführer und berechnen anfallende
Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten gesondert. Bei Lieferungen ins Ausland
sind sämtliche von uns zu erbringende Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben vom
Auftraggeber zu erstatten.

4.3 Soweit wir Waren, Motoren, Baugruppen- oder Einzelteile oder Fahrzeuge nach Meldung
der Liefer- oder Abholbereitschaft an den Auftraggeber einlagern müssen, weil Abholungen
oder Lieferungen auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als eine Woche verzögert werden
sollen oder weil sich die Abholung oder Auslieferung aus einem sonstigen Grund, den der
Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als eine Woche verzögert, sind wir berechtigt, dem
Auftraggeber für jeden angefangenen Tag der Einlagerung Lagergeld zu marktüblichen
Preisen zu berechnen. Dies gilt auch, wenn die Lagerung in unserem eigenen Betrieb stattfindet.
Der Auftraggeber kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden wegen der verzögerten Abholung oder Auslieferung entstanden ist.

4.4 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich unsere Preise inklusive der im Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültigen und gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern
sind unsere Preise – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – Netto-Preise
zzgl. der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

4.5 Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar,
soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig.

4.6 Uns im Wege des Tauschs überlassene Motoren, Baugruppen- oder Einzelteile werden zu
dem vereinbarten Preis berechnet, vorausgesetzt, diese sind instandsetzungsfähig. Andernfalls
nehmen wir eine Nachberechnung vor. Im Falle der Nachberechnung hat der Auftraggeber
einen Anspruch auf Rückforderung des zwecks Tauschs überlassenen Motors, Baugruppen-
oder Einzelteiles.

4.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten sind wir berechtigt, eine
angemessene Vorauszahlung zu verlangen, um die Vorfinanzierung zu gewährleisten.

4.8 Für Unternehmer gilt: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber
nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder
der Gegenanspruch, mit dem aufgerechnet werden soll, im Gegenseitigkeitsverhältnis zu
unserem Anspruch steht, gegen den aufgerechnet werden soll.

Abnahme

5.1 Lieferungen und Leistungen bedürfen nur dann einer Abnahme, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde oder sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.

5.2 Die Abnahme erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

5.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat die Abnahme innerhalb von zwei Wochen
nach Meldung der Liefer- oder Abholbereitschaft zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme ohne
unser Verschulden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so gilt die Lieferung oder Leistung
nach unserer schriftlichen Aufforderung zur Abnahme unter Setzung einer angemessenen
Frist als abgenommen, sofern wir auf diese Folge hingewiesen haben.

Eigentumsvorbehalt

6.1 Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung vor.

6.2 Für Unternehmer gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung
vor ( Vorbehaltsware).

6.2.1 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu
ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Auftraggeber nicht berechtigt.

6.2.2 Der Auftraggeber hat das Recht, Vorbehaltsware weiterzuverarbeiten. Diese Weiterverarbeitung
erfolgt kostenfrei und ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.

6.2.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in unserem
Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses
Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zum Rechnungswert der übrigen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung
oder Vermischung, so überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als
Vorbehaltsware.

6.2.4 Der Auftraggeber tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen,
nicht von uns gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem
Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf
von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der
Forderung in Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.

6.2.5 Der Auftraggeber ist ermächtigt, die an uns aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
abgetretenen Forderungen einzuziehen.

6.2.6 Wir sind zum Widerruf der Erlaubnis zum Weiterverkauf nach Ziffer 6.2.1 und der
Einziehungsermächtigung nach Ziffer 6.2.5 berechtigt, wenn a) sich der Auftraggeber
mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; b) der Auftraggeber
außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt
hat; oder c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Auftraggebers erkennbar wird, durch die ein Anspruch von uns
gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder einem Wechsel- oder
Scheckprotest.

Erweitertes Pfandrecht

An den aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen steht uns wegen
der Forderungen aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht
kann auch wegen Forderungen aus früher erbrachten Lieferungen und Leistungen
geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur,
soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Gegenstand
dem Auftraggeber gehört.

Mängelrechte bei werkvertraglichen Leistungen, Garantie, (Reparaturen, Instandsetzungen, etc.)

8.1 Die von uns zu erbringenden Reparatur-, Instandsetzung- und sonstige Leistungen entsprechen
dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Stand der Technik.Garantien
im Rechtssinne sind hiermit nicht verbunden.

8.1.1 Zu diesen Neuteilen gehören ausschließlich: Kurbelwelle, Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und Führungen.

8.1.2 Bei einem Schaden an der Zylinderkopfdichtung gewährt die Firma Motorpapst eine Garantie nur, sofern es sich nicht um einen Überhitzungsschaden handelt.

8.1.3 Verliert ein in Ziffer 8.1.1 näher bezeichnetes Neuteil innerhalb der vereinbarten Garantie-dauer seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung des Neuteils durch die Firma Motorpapst nach den technischen Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit anfallenden Kosten.
Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung obliegt der Firma Motorpapst. Ein Garantiefall ist der Firma Motorpapst unverzüglich in Textform mitzuteilen.

8.1.4 Die Firma Motorpapst übernimmt im Garantiefall auch die Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang.
Firma Motorpapst
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02.01.2023

8.1.5 Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der nicht von der Garantie gedeckt ist, behält sich die Firma Motorpapst das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.2 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz der Fa.Motorpapst.

8.2.1 Die Garantie erlischt, wenn während der Garantiezeit die Anleitung und Hinweise zum Einbau (Anlage I) missachtet werden. Die Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und Eintragungen ins Servicehandbuch nachzuweisen.

8.3 Nachbesserung oder Nachlieferung werden von uns aus Kulanz und ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht ausgeführt, es sei denn, wir geben eine abweichende Erklärung ab. Ein
Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir
es gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich erklären.

8.3.1 Die Garantie gilt nicht für kundeneigene Bauteile und erlischt bei solchen Schäden, die durch defekte, kundeneigene Bauteile oder Öl- oder Kühlmittelmangel entstanden sind.

8.4 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit am Leistungsgegenstand üblicher
Verschleiß oder Verbrauch vorliegt, Beistellungen des Auftraggebers betroffen sind, der
Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen vorgenommen oder in eigener
Verantwortung selbst oder durch einen Dritten Arbeiten durchgeführt oder auf sonstige
Weise nicht fachgerechte oder fachkundige Einwirkungen auf den Leistungsgegenstand
vorgenommen hat, Herstellervorgaben nicht beachtet worden sind oder nach Gefahrübergang
ein nicht-bestimmungsgemäßer, übermäßiger, nachlässiger, fehlerhafter Gebrauch oder
eine sonstige nicht in unserem Verantwortungsbereich liegende unsachgemäße äußere Einwirkung
auf den Leistungsgegenstand stattgefunden hat.

8.4.1 Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz sowie jeglichem Tuning an dem Fahrzeug, das Einfluss auf die Funktion des Motors hat.

8.4.2 Ferner besteht keine Garantie für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an die Firma Motorpapst entstanden sind.

8.5 Für Verbraucher gilt zusätzlich: Bei allen Reparatur-, Instandhaltungen- und sonstigen
Leistungen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit Ausnahme von Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen. Wann dem Verbraucher Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
zustehen, richtet sich nach Ziffer 10. Die Verjährung ist in Ziffer 11
detailliert geregelt.

8.5.1 Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Garantiefalls.

8.6 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Festgestellte Mängel sind vom Auftraggeber jeweils
unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Auftraggeber
nach seiner Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung
oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen
Mängeln gilt Ziffer 10.

Mängelrechte bei Lieferungen (Kauf oder Tausch)

9.1 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der zu liefernden Waren übernehmen wir
keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.

9.2 Ziffern 8.2 bis 8.4 gelten entsprechend.

9.3 Für Verbraucher gilt zusätzlich: Bei allen Kaufverträgen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte
mit Ausnahme von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen.
Wann dem Verbraucher Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen, richtet
sich nach Ziffer 10. Die Verjährung ist in Ziffer 11 detailliert geregelt.

9.4 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Festgestellte Mängel sind vom Auftraggeber jeweils
unverzüglich schriftlich zu rügen. Weist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs
einen Mangel auf, werden wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) erbringen. Die Wahl der
Modalität der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) erfolgt durch uns. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht, von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
gilt Ziffer 10.

Haftung

10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, etc.),
sind ausgeschlossen.

10.2 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 10.1 gilt nicht:
a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
d) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz haften.

10.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen
und gesetzlichen Vertreter.

10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.

10.5 Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 3.14 vorrangig vor dieser Ziffer 10.

Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Erhalt
der Lieferung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht:
a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der
Sache berechtigen);
b) für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c) soweit der Auftraggeber Verbraucher ist: für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts
oder Minderung;
d) soweit der Auftraggeber Unternehmer ist: im Falle von §§ 478, 479 BGB (Unternehmerrückgriff).
In den vorgenannten Füllen verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln innerhalb
der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Vertraulichkeit

Der Auftraggeber hat unsere Unterlagen und unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
(nachfolgend: „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt,
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben
oder Dritten zugänglich zu machen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 Erfüllungsort für sämtliche unserer Verbindlichkeiten ist der Sitz unseres Betriebes.

13.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder
im Zusammenhang mit einem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Betriebes.
Gegenüber Verbrauchern verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

13.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

AGB

Nur für Verbraucher

Unterrichtung bei Fernabsatzverträgen

Unsere Identität und ladungsfähige Anschrift:

Motorpapst
M.W.Adam
Sandplatz 7-8
D-99768 Harztor

info@motorpapst.de
Tel: +49(0)36331 499921

Wesentliche Merkmale der Ware: siehe unsere Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung;
Zustandekommen des Vertrages: siehe Ziffer 2;
Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen:
siehe Ziffer 3.11;
Gesamtpreis der Ware inklusive der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer:
siehe unsere Auftragsbestätigung sowie Ziffer 4;
Liefer- und Versandkosten sowie mögliche weitere Steuern und/oder Kosten: siehe unsere
Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung sowie Ziffer 4;
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder der Erfüllung: siehe unsere
Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung sowie Ziffern 3 und 4;
Bestehen und Bedingungen/Einzelheiten eines Widerrufsrecht: siehe Ziffer 2.8 und
2.9;
Informationen über Gewährleistung und Bedingungen: siehe Ziffern 8, 9 und 10.

OBEN
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